Wie oft zur Vorsorge?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Es gibt kein einheitliches Beihilferecht für Beamte. Vielmehr gibt es Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, die allerdings in vielen Punkten aufeinander abgestimmt sind. Die Vorsorgemaßnahmen sind für Bundesbedienstete in xa7 10 BeihVO geregelt. Danach sind bei Frauen von Beginn des 20., bei Männern von Beginn des 45. Lebensjahres an die Kosten für jährlich eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen beihilfefähig. Außerdem sind bei Personen von der Vollendung des 35. Lebensjahres an die Kosten für eine Gesundheitsuntersuchung bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig. Diese Aufwendungen sind…
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