Zinsen absetzen fürs Eigenheim?
Da ein Darlehen für ein Eigenheim keinen Zusammenhang mit einer Einkunftsart aufweist (z.B. mit Vermietungseinkünften), dürfen die Kosten nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.
Finanzamt kritisierte Gestaltungsmissbrauch
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt aber, dass dies doch funktionieren kann, macht die auf Ärzte spezialisierte Steuerberatungsgesellschaft Metax aufmerksam. Im zu entscheidenden Fall gründeten Eheleute eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), deren alleiniger Zweck die Vermietung eines Mehrfamilienhauses war. Die Ehefrau war zu 90 % an der Gesellschaft beteiligt, der Ehemann zu 10 %.
Der Ehemann brachte ein ihm gehörendes…
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