Können Richter sich alles erlauben?

Erschienen am: 
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Aktualisiert am:
|Lesezeit: 4 Min

Frage von Dr. Wolf-G. Bernhardt,
Arzt für Allgemeinmedizin,
München:

Wegen einer Honorarkürzung führte ich einen Prozess vor dem Sozialgericht. Der Richter verhielt sich aus meiner Sicht nicht angemessen: Er schien sich mit der Materie wenig auszukennen, hatte z.B. Probleme mit dem Verständnis von Budgets und Praxisbesonderheiten. Drei Listen meiner Praxisbesonderheiten hatte er nicht zur Kenntnis genommen (waren erst verschwunden und fanden sich dann ungenutzt in den Akten). Der Richter legte mir in ziemlich schnippischem Ton nahe, meine Klage zurückzuziehen, da ich sowieso „null Chancen“ hätte, auch nicht in der nächsten Instanz. Außerdem könne ich dann Kosten sparen und er müsse kein Urteil schreiben. Kann man den Richter belangen, z.B. wegen Fahrlässigkeit?

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