KV ignoriert Praxisbesonderheit – Kollege soll 180 000 Euro Regress zahlen

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:

Im Mai 2010 wurde nach über vier Jahren Ermittlungen beim Trierer Landgericht Anklage wegen Abrechnungsbetrugs gegen Dr. Peter Binz eingereicht. „Eine Buße soll zahlen, wer etwas zu büßen hat", sagt der Nervenarzt. Auf dem Spiel steht seine wirtschaftliche Existenz.

Sie wollen den ganzen Inhalt lesen?
Loggen Sie sich ein
Daten werden geladen...

Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie! Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie!