Muß ich ihr die Kartei neu abschreiben?

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Aktualisiert am:
|Lesezeit: 3 Min

Frage von Dres. C. Rautenberg und S. Röckl
Internisten
Kötzting:

Eine im Groll von uns geschiedene Patientin verlangt die „lückenlose Herausgabe der gesamten Krankenunterlagen, einschließlich der Röntgenaufnahmen“. Sie droht bereits mit gerichtlichen Schritten und weist auf zwei Urteile hin (BGH vom 23.11.82, BGH NJW 1983-328 und NJW 1983-336). Laut dieser Urteile würden ihr „alle Unterlagen zustehen, und zwar in leserlicher Form“. Wir haben bis dato keine Anfrage eines evtl. betreuenden Arztes, dem wir selbstverständlich die notwendigen Informationen und vorübergehend die Röntgenbilder sowie ggf. Krankenhausberichte in Ablichtung zukommen lassen würden. Müssen wir der Patientin die Kartei übergeben bzw. kopieren oder sie am Ende eigens neu (für die Patientin verständlich) verfassen?

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