Wann genau kündigen?

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Frage von Dr. A. V., Ärztin für Allgemeinmedizin in K.:
Eine meiner beiden Arzthelferinnen kehrt nun aus dem Erziehungsurlaub zurück. Die vertragliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende. Wir hatten vereinbart, dass ich ihr fristgerecht nach dem Ende des Erziehungsurlaubes kündige, sie jedoch während der Kündigungsfrist von der Arbeit unter Fortzahlung des Gehaltes freigestellt wird. Damit war sie zunächst einverstanden, jetzt bat sie mich aber schon um eine Kündigung während des Erziehungsurlaubes mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende des Erziehungsurlaubes, weil das eine für sie aussichtsreichere Variante beim Arbeitsamt sei. Jetzt kam sie aber dann mit der Forderung, dass sie auch noch ein dreimonatiges Gehalt erwarte. Besteht diese Forderung zu Recht?

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