Datenschutz und -sicherheit

Handlungsempfehlung der DDG soll Sicherheit im Umgang mit Daten erhöhen

Stand: 
|
Ursprünglich veröffentlicht am
|Lesezeit: 1 Min
Redaktion diabetes zeitung
Ratgeber für den Umgang mit Patientendaten und den Datenaustausch .

​​​​​​Wie können Diabetes-Teams in ambulanten und stationären Versorgungseinrichtungen Daten sicher verarbeiten und austauschen? Zu diesem Themenkomplex gibt es nun eine Handlungsempfehlung der DDG.

Die Handlungsempfehlung bietet einen Handlungsrahmen für den praktischen Alltag an und soll mehr Wissen über die Rechtslage schaffen sowie Sicherheit geben, wenn es um den Umgang mit Patientendaten und den Datenaustausch (vor allem bei cloudbasierten Diabeteshilfsmitteln und sonstigen digitalen Anwendungen) geht. 

Erstellt wurden die Handlungsempfehlung von Dr. Nikolaus Scheper und Angelika Deml für die DDG Kommission „Digitalisierung“, geprüft wurde die Empfehlung von Rechtsanwalt Prof. Niko Härting aus Berlin. Entstanden ist die Handlungsempfehlung im Einvernehmen mit den Vorständen der AGDT, der DDG, des BVND, des VDBD und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe.

Es besteht kein Anspruch auf Rechtssicherheit im Umgang mit digitalen Anwendungen, vielmehr soll die Handlungsempfehlung eine Orientierungshilfe für eine digitale Patientenbetreuung im vorgegebenen Rechtsrahmen (DGSVO) sein. Vorgesehen ist eine regelmäßige Überarbeitung sowie eine Prüfung und Anpassung an möglicherweise veränderte juristische Rahmenbedingungen. 

Das könnte Sie auch interessieren

Datennutzungsgesetz weiter in der Debatte
Datennutzungsgesetz
Datennutzungsgesetz weiter in der Debatte
Im Nachgang an die öffentliche Anhörung zum Regierungsentwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) zeigte sich der ehemalige Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert, heute Netzwerk Datenschutzexpertise, schockiert über den Ablauf der Anhörung: „Es ist unstreitig, dass Gesundheitsdaten besser als bisher genutzt werden sollten. Damit darf aber der Datenschutz nicht über Bord geworfen werden, so wie dies bisher geplant ist.“ Datenschützer seien in diesem Zusammenhang nicht gefragt gewesen.