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Blackbox Strafverfolgung: Keine Zahlen zur Korruption

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

In der aktuellsten Strafverfolgungsstatistik seien die neuen Tatbestände noch nicht ausgewiesen. In der aktuellsten Strafverfolgungsstatistik seien die neuen Tatbestände noch nicht ausgewiesen. © Fotolia/Africa Studio
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Die Bundesregierung weiß nichts über Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Heilberufs-Angehörige wegen Bestechlichkeit oder Bestechung vor und nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen 2016 zu berichten.

Laut Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind in der aktuellsten Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamtes die neuen Tatbestände (§§ 299a, 299b StGB) noch nicht ausgewiesen. Und die Statistik der Staatsanwaltschaften biete keine nach den einzelnen Straftatbeständen differenzierte Darstellung. Mitteilungen der Landesjustizverwaltungen von Anfang Juni 2018 würden noch ausgewertet.

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