Terminservice- und Versorgungsgesetz Das Tauziehen ist eröffnet

Wir sorgen dafür, dass gesetzlich Versicherte künftig schneller einen Arzttermin bekommen. Ärzte, die uns dabei helfen, die Versorgung zu verbessern, sollen höher und außerhalb des Budgets vergütet werden. Mit diesen Worten stellte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn seinen Entwurf für das neue TSVG vor. Was zunächst ganz gut klingt, erntete bei Ärzteverbänden und Krankenkassen ein recht zwiespältiges Echo. Manche sprachen von mehr Schatten als Licht, viele befürchten einen weiteren Zuwachs an Bürokratie, aber es gab auch durchaus Zustimmung zu einigen Punkten.
Da lohnt sich vielleicht ein etwas tieferer Blick in den Gesetzentwurf, um sich ein eigenes Bild von den Plänen des Bundesministeriums für Gesundheit zu machen, mit denen nicht nur die ambulante medizinische Versorgung auf dem Land gesichert, sondern auch die Notfallversorgung und vieles mehr verbessert werden soll.
So viele Sprechstunden sollen Ärzte künftig anbieten müssen
- Mindestens 25 Stunden pro Woche, wobei Hausbesuchszeiten angerechnet werden.
- Arztgruppen der unmittelbaren und wohnortnahen Versorgung, also insbesondere Hausärzte, sollen mindestens 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten (ohne vorherige Terminvereinbarung).
- Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) müssen im Internet über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte informieren und außerdem sollen sie die Einhaltung der Mindestsprechstunden überwachen.
Zusätzliches Honorar wird zumindest versprochen
Das TSVG sieht vor, dass die Zusatzangebote ab Herbst 2019 z. B. extrabudgetär oder durch eine höhere Bewertung entlohnt werden. Das gilt z. B. für
- die Vermittlung eines Facharzt-Termins durch einen Hausarzt. Dafür soll es rund 2 Euro geben.
- die Behandlung von Patienten, die durch TSS vermittelt werden.
- die Behandlung von neuen Patienten in der Praxis.
- Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden.
- Akut- und Notfälle während der Sprechstunden.
- die Kommunikation zwischen Arzt und Patient (Sprechende Medizin).
- Hausbesuche als anerkannte Praxisbesonderheit (dadurch könnten aufwendige Nachweispflichten für Hausärzte entfallen).
So sollen mehr Ärzte auf’s Land kommen
Einige Maßnahmen aus dem TSVG sollen helfen, die ambulante medizinische Versorgung auf dem Land zu sichern. So soll es z. B.
- obligatorische regionale Zuschläge für Ärzte auf dem Land geben,
- Und die KVen werden verpflichtet, in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten eigene Praxen oder Versorgungsalternativen (Patientenbusse, mobile Praxen, digitale Sprechstunden) anzubieten.
So sollen Patienten schneller Termine bekommen
- Laut TSVG sollen Terminservicestellen (TSS) bereits ab April 2019 über die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 – 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche (24/7) – erreichbar sein.
- Zudem sollen die TSS auch Termine zu Haus- und Kinderärzten vermitteln und Unterstützung bieten bei der Suche nach dauerhaft behandelnden Haus-, Kinder- und Jugendärzten.
- In Akutfällen sollen Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen vermittelt werden.
- Außerdem sollen die TSS auch online, z. B. per App, erreichbar sein.
So können Patienten künftig auf ihre Daten zugreifen
- Krankenkassen müssen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen und sie darüber informieren.
- Mobiler Zugriff auf medizinische Daten der ePA wird auch mittels Smartphone oder Tablet möglich.
- Die Einwilligung des Versicherten in die Nutzung der medizinischen Anwendungen – unter Beachtung des Datenschutzes – wird vereinfacht.
Politik wird übergriffig
So weit also der kurze Überblick über den Gesetzentwurf. Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen sieht darin "ein bisschen Licht, aber auch viel Schatten". Dass für die ambulante Versorgung zusätzlich 600 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden sollen, zählt er dabei zu den positiven Aspekten. Aber dass man den Ärzten eine Mindestsprechstundenzahl von 25 Stunden vorschreiben will, sei ein "unerhörter Übergriff der Politik in die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärzte". Die KBV lehnt diese Regelung wie auch die Einführung einer "offenen Sprechstunde" in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf daher rundweg ab.
Mehr Köpfe statt mehr Sprechstunden
Dass die 5 zusätzlichen Stunden als offene Sprechstunde extrabudgetär höher vergütet werden sollen, hält auch Hausärzte-Chef Ulrich Weigeldt für einen Schritt in die richtige Richtung der kompletten Entbudgetierung ambulanter Grundleistungen. So sollten Hausbesuche ganz aus dem Budget genommen werden, schlägt er vor. Aber auch Weigeldt lehnt Regelungen ab, mit denen Ärzten vorgeschrieben werden soll, wie sie ihren Praxisalltag zu organisieren haben. "Offene Sprechstunden bedeuten Mehrarbeit für die Praxen, weil bestehende Abläufe oder Terminvergaben nicht mehr funktionieren. Die Praxen müssten unkalkulierbare Inanspruchnahme in Kauf nehmen und ihre Struktur neu organisieren", meint auch MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner. Lapidar stellt Weigeldt zudem fest: "Offene Sprechstunden werden den Hausärztemangel nicht beseitigen, wir brauchen einfach mehr Hausärzte." Unisono fordern KBV und Bundesärztekammer ebenfalls mehr Studienplätze statt mehr Sprechstunden. "Wir brauchen viel mehr Köpfe!", bringt es KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister auf den Punkt.
Auch aufseiten der Krankenkassen zeigt man sich eher skeptisch: Wenn offene Sprechstunden zukünftig höher vergütet würden als Terminsprechstunden, könne dies zu Fehlanreizen führen, mit der Folge, dass die Versicherten womöglich stundenlang in der Arztpraxis warten müssen, gibt vdek-Chefin Ulrike Elsner zu bedenken.
Werden die Kassen alles blockieren?
Ohnehin befürchten die meisten der Ärztevertreter, die sich zum TSVG zu Wort gemeldet haben, dass die Umsetzung des Gesetzes noch an den Krankenkassen scheitern wird. So hatte der GKV-Spitzenverband schon kurz nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfs weitere Honorarsteigerungen abgelehnt. Und IKK-Geschäftsführer Jürgen Hohnl erklärte, es sei nicht akzeptabel, "dass für die Finanzierung dieser Maßnahmen pauschal extrabudgetäre Vergütungen vorgesehen sind". Denn schließlich seien Leistungen, die zum originären Sicherstellungsauftrag gehören würden, mit der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung schon heute abgedeckt.
"Alles steht und fällt damit, ob die im Gesetz ausgelobten Finanzierungen auch tatsächlich kommen", sinnierte BÄK-Chef Prof. Frank Ulrich Montgomery folgerichtig. Da werde sich dann zeigen, ob die Politik sich gegen die Lobby der Krankenkassen durchsetzen kann. In die gleiche Kerbe schlug auch Dr. Dirk Heinrich, der Vorsitzende des NAV-Virchowbundes: "Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass sich die Kassen nicht aus ihrer finanziellen Verpflichtung herausmogeln, wie es in der Vergangenheit oft geschehen ist. Es sollte keine Hintertür für eine windige Querfinanzierung geben."
Erst die Umsetzung wird also zeigen, ob das TSVG für die Ärzte ein gutes oder ein schlechtes Gesetz ist. Außerdem muss der Gesetzentwurf noch etliche Beratungsrunden durchlaufen. Und die KBV zweifelt bereits an der Terminplanung für das Gesetz. Der 1. Januar 2019 dürfte kaum zu halten sein, schließlich müssten alle Neuerungen auch noch in die PVS eingepflegt werden.
Sprachregelung
Was ist ein neuer Patient? Was ist ein Erstkontakt? Das sind nicht nur solche, die sich erstmals überhaupt beim Arzt vorstellen, sondern auch Bestandspatienten, bei denen eine neue Krankheit diagnostiziert wird. Oder auch Patienten, die den Arzt längere Zeit nicht mehr konsultiert haben, ihn dann aber wegen der gleichen Krankheit wieder aufsuchen.
Autor:
Dr. Ingolf Dürr
Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2018; 40 (16) Seite 28-30
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.