Hausarzt-EBM 2015: KBV stellt ihre neuen Ideen vor
Weil das Gespräch nach Nr. 03230 an eine „lebensverändernde“ Erkrankung gebunden ist und damit zeitintensive Arzt-Patienten-Gespräche zu Themen wie Patientenverfügung oder Organspende herausfallen, will Feldmann diese Lücke mit einer neuen Gesprächsziffer schließen.
Daneben hält sie an einer neuen Vergütungssystematik für technische Leistungen fest. Medizingeräte, wie EKG, Langzeit-RR, Spirographie oder Sonographie, sollen sich in hausärztlichen Praxen amortisieren können, auch wenn die Leistungen nicht so häufig anfallen bzw. die Fallzahlen gering sind. Hausärzte erhalten automatisch bis zu einer definierten Grenze einen Fixkostenbetrag für ein Gerät. Mit dem Fixkostenbetrag sollen die Anschaffungskosten abgedeckt sein. Über diese Grenze hinaus fließt dann nur noch das Honorar für den ärztlichen Anteil der Leistung. Mit dieser Systematik kann es vorkommen, dass Hausärzte z.B. mehr Geld für eine Sonographie des Abdomens erhalten als etwa ein fachärztlicher Internist.
Ferner setzt sich Feldmann für die Abschaffung der Vertreterpauschale ein, die es bei anderen Fachgruppen nicht gibt und die wegen ihrer geringen Vergütung zu viel Frust bei vertretenden Ärzten geführt hat.
Ärztlicher Wunsch nach einer Kontaktpauschale
Auch die erweiterte Möglichkeit der Delegation von Leistungen an qualifiziertes, nicht ärztliches Fachpersonal und das Aushandeln einer entsprechenden Anschubfinanzierung stehen auf dem Programm zur Fortentwicklung des Hausarzt-EBM.
Ein weiterer Punkt für die Verhandlungen mit den Krankenkassen ist die Wiedereinführung einer Kontaktpauschale zur Dokumentation der Arzt-Patienten-Kontakte, die sich viele Hausärzte wünschen. Dagegen wehren sich die Kassen jedoch vehement, so Feldmann.
Im Vorfeld der Honorarverhandlungen mit den Kassen sprach sich KBV-Chef Dr. Andreas Gassen auch für eine neue Basisleistung aus. Sie soll extrabudgetär vergütet werden und einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt, eine symptombezogene Untersuchung/Kurzanamnese bzw. eine Zweitmeinung beinhalten.
Die Leistung soll der Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale entnommen werden und hat in etwa einen Wert von 10 Euro. Hiermit setze die KBV auch einen Wunsch der Politik um, so Dr. Gassen, im Koalitionsvertrag sei die Möglichkeit der Zweitmeinung formuliert.
Da die Strategie der KBV lautet, möglichst viele Leistungen aus der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) herauszunehmen und extrabudgetär vergütet zu bekommen, will die KBV mit den Krankenkassen verhandeln, dass diese neue Basisleistung – ebenso wie die hausärztliche Grundpauschale – außerhalb der MGV bezahlt wird.
Leistungen im Wert von 2,3 Mrd. Euro nicht bezahlt
Denn im Jahr 2013 haben Kassenärzte MGV-Leistungen im Wert von 24,8 Mrd. Euro erbracht. Dafür flossen jedoch nur 22,5 Mrd. Honorar von den Kassen an die Ärzte. Bei Leistungen im extrabudgetären Bereich (derzeit rund 10 Mrd. Euro) existiert dieses Problem nicht.
Ob es diese neue Basisleistung wirklich geben wird, welche Ärzte sie abrechnen dürfen und ob und wie viel Honorar mehr an Ärzte fließt, muss noch „innerärztlich diskutiert“ werden, so Dr. Gassen. Würden alle Ärzte die Zweitmeinung abrechnen dürfen, erzeugt dies laut KBV einen Honorarmehrbedarf von 1,7 Mrd. Euro.