Hautstraffung in der Türkei: Krankenkasse muss Kosten für rechtswidrig verwehrte OP erstatten

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Versicherter hatte nach massiver Gewichtsabnahme eine Hautstraffungsoperation an Brust und Bauch beantragt.

4200 Euro muss die IKK classic einem Versicherten überweisen, der sich im Ausland Brust und Bauch straffen ließ. Das entschied das Bundessozialgericht.

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