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High im Knast: Häftlinge erhalten nur selten eine Substitutionstherapie

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Mehr als 70.000 Häftlinge sitzen zurzeit in deutschen Gefängnissen ein.
Mehr als 70.000 Häftlinge sitzen zurzeit in deutschen Gefängnissen ein. © iStock.com/1shostak
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Welche schadensmindernden Maßnahmen beim intravenösen Drogenkonsum im Justizvollzug könnten einer Überdosis oder der Ansteckung mit Infektionskrankheiten entgegenwirken? Das wollten Politiker der Linken-Fraktion im Bundestag von der Bundesregierung wissen. Die Antwort war wenig aussagekräftig.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2016 in den rund 180 Justizvollzugsanstalten (JVA) der Bundesrepublik mehr als 70 000 Straftäter inhaftiert. Zur Menge der drogenkonsumierenden Insassen gibt es nur Näherungswerte, die sich an der Zahl der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz orientiert. Allerdings sind diese Zahlen ungenau, da es sowohl verurteilte Dealer gibt, die selbst keine Drogen nutzen, als auch Häftlinge, die nicht wegen BtMG-Delikten einsitzen, aber Drogen konsumieren.

RKI: Jeder dritte Süchtige konsumiert intravenös Drogen

Wie die Fragesteller der Linken schreiben, waren 2016 etwa 6500 der einsitzenden Personen wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt. „Die Zahl dürfte aber wesentlich höher sein“, mutmaßten auch die Politiker. Sie verweisen auf Angaben des bayrischen Justizminis­teriums, wonach im Freistaat jeder vierte Strafgefangene bei Haftantritt drogenabhängig ist. Experten gehen sogar von einem Anteil von 30 % aus. Laut Robert Koch-Institut (RKI) hat jeder dritte Drogenabhängige mit Hafterfahrung während seiner Zeit im Gefängnis intravenös illegale Drogen konsumiert.

Bundesregierung verweist auf Zuständigkeit der Länder

Der Justizvollzug und die Gesetzgebung hierzu seien ausschließlich eine Angelegenheit der Länder, antwortete die Bundesregierung den Linken (Bundestagsdrucksache 19/5225). Auch obliege dem Bundesjustizministerium nicht die Dienstaufsicht über die Justizvollzugsbehörden; diese werde von der jeweiligen obersten Justizbehörde des Landes ausgeübt.

Immer wieder wird in der Regierungsantwort auf diese Konstellation verwiesen. So auch bei der Frage zum Stand der Substitutionsbehandlung in Justizvollzugsanstalten. Einen Einblick in die Lage vermittelt allerdings eine Arbeit der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages von 2016 zu „Substitutionsbehandlung im Justizvollzug“. Das Fazit hier: „Entgegen den ausdrücklichen Vorgaben der Richtlinie der Bundesärztekammer erfolgt in den meisten Fällen bei Inhaftierung ein Abbruch der in Freiheit begonnenen Behandlung. Die gesetzliche Vorgabe, die gesundheitliche Versorgung innerhalb der Haft müsse der Versorgung außerhalb entsprechen, wird somit vielfach nicht eingehalten.“

Missstände werden ignoriert

„Die Abstinenzorientierung des deutschen Justizvollzugs geht völlig an der Alltagsrealität in Haftanstalten vorbei und zeugt von einem antiquierten Drogenverständnis. Denn während heutzutage die Drogenabhängigkeit allgemein als Krankheit verstanden wird, werden die Heroinkonsumenten in Haft primär als Kriminelle behandelt“, sagt der Linken-Bundestagsabgeordnete Niema Movassat. Aus den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion sei nicht erkennbar, dass sich an dieser Praxis etwas ändern soll. Der wiederholte Verweis auf die Zuständigkeit der Bundesländer werde zum Anlass genommen, Missstände zu ignorieren. Die Regierung verweigere auch Auskunft über Zahlen einer bundesweiten Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug, so die Linke. Diese Erhebung geht auf einen Beschluss des Strafvollzugsausschusses der Länder zurück und sollte seit 2016 durchgeführt werden. Ihr wäre auch die Anzahl der substituierten Personen in Haft zu entnehmen. „Es bleibt unklar, warum uns die Offenlegung dieser Zahlen verweigert wird“, so Movassat.

Hilfsmaßnahmen in JVA beschränkten sich meist auf eine abstinenzorientierte Behandlung mit dem Ziel, die Abhängigkeit zu überwinden, heißt es weiter. Mit regionalen Unterschieden: „Während in Bremen mehr als 100 von insgesamt zwischen 600 und 700 Inhaftierten substituiert werden, findet die Substitution in Bayern nur in Ausnahmefällen statt, nämlich bei derzeit 45 von insgesamt ca. 3000 für die Behandlung in Frage kommenden Inhaftierten.“ Dabei hatte 2013 nach Klage eines Exhäftlings der JVA Kaisheim und Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Ablehnung der Substitutionsbehandlung gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.

„Behandlung ist ins Belieben des Anstaltsarztes gestellt“

„Mit einer rechtzeitigen Substitutionsbehandlung in unseren deutschen Justizvollzugsanstalten kann viel Geld gespart werden“, meint die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS). Länder wie Öster­reich, Spanien und die Schweiz hätten dies längst umgesetzt. Dort sei sogar eine Diamorphinbehandlung in den Haftanstalten möglich. Hierzulande werde nur in wenigen Ländern wie Hamburg, Bremen und im Ansatz in Nordrhein-Westfalen in zunehmendem Maße mit Methadon/Bu­prenorphin behandelt. Ob überhaupt behandelt werde, sei „in jeder Haftanstalt unterschiedlich und in das Belieben des Anstaltsarztes gestellt“. „Diese Ungleichbehandlung von Kranken, die in der Obhut des Staates stehen, ist verantwortungslos und diskriminierend“, kritisierte die DGS. So werde auch das Ziel der Resozialisierung unmöglich gemacht. Laut DGS werden nur 5 % aller männlichen Strafgefangenen substituiert, bei weiblichen Strafgefangenen sind es bis zu 30 %.
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