Kassen zu VSG: Überangebote an Praxen konsequent abbauen
Ende Januar, spätestens im Februar wird im Bundestag die erste Lesung des Entwurfs zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) stattfinden. Im Sommer wird das Gesetz dann in Kraft treten.
Bis dahin bemühen sich Lobbyisten und Politiker um Änderungen und Feinschliff. Was sich Ärzte- und Kassenvertreter hier noch wünschen, wurde spätestens mit der Verabschiedung des Kabinettsentwurfs im Dezember klar.
Versorgungsstärkungsgesetz: Feinschliff gefordert
So fordert z.B. die KV Hamburg seine Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) und die Hamburger Bundestagsabgeordneten auf, sich dafür einzusetzen, dass die "Aufkauf-Klausel" für Praxissitze nicht verschärft wird, alte Klinikgenehmigungen für ambulante spezialisierte Leistungen (§ 116b SGB V) nicht verlängert und keine kommunalen MVZ eingerichtet werden.
Auch die KV Bayerns sieht durch die Öffnung der Krankenhäuser und die Zulassung von MVZ in kommunaler Hand einen "harten Verdrängungswettbewerb" auf die niedergelassenen Fachärzte zukommen.
Unglücklich sind die KVen auch über die von der Bundesregierung für Mitte 2016 angestrebten Terminservicestellen für Facharztbesuche. Die KV Niedersachsen verweist darauf, dass es für die Einhaltung einer Vier-Wochen-Termingarantie wichtig sein wird, die Dringlichkeit von Überweisungen zu definieren.
500 Mio. Euro für die Honorarkonvergenz
Der AOK-Bundesverband wiederum moniert, dass mit dem VSG eine "Pauschalanhebung der Arzthonorare" in einigen Regionen angestrebt wird. "Mit mehr Qualität hat das nichts zu tun. Für regionale Vergütungsunterschiede gibt es gute strukturelle Gründe. Dort, wo die ambulanten Ausgaben höher ausfallen, sind auch die Krankenhausausgaben geringer", meint Vorstandsvorsitzender Jürgen Graalmann. Der Kosteneffekt allein dieser Konvergenz-Regelung werde auf rund 500 Millionen Euro geschätzt.
Graalmann unterstützt die Absicht der GroKo, die Nachbesetzung von Arztsitzen in überversorgten Gebieten zu stoppen. Es reiche aber nicht, aus der jetzigen Kann- eine Soll-Regelung zu machen. Denn bei Stimmengleichheit zwischen Ärzteschaft und Kassen im Zulassungsausschuss falle die Entscheidung automatisch zugunsten einer Nachbesetzung aus.
Werde im Gesetzentwurf nicht nachgebessert und der Abstimmungsmodus geändert, laufe auch eine Soll-Bestimmung ins Leere. Die Vorständin des BKK-Landesverbandes Bayern, Sigrid König, meint: "Fakt ist, dass die Menschen sowohl finanziell als auch gesundheitlich unter einem fortschreitenden Überangebot an Diagnostik und Therapie leiden. Das VSG bietet die Chance, Überangebote konsequent abzubauen und damit auch Potenziale für innovative Versorgungsformen zu schaffen."