Kliniken fordern von Patienten unberechtigt Überweisungen
Ob aus Unkenntnis oder vorsorglich: Mitarbeiter von Krankenhäusern verlangen von Patienten z.B. eine zweite Einweisung, eine Einweisung plus Überweisung oder eine Einweisung „zur ambulanten Nachsorge“ bzw. „zur Spezialsprechstunde“.
Der Patient kommt mit diesen Wünschen in die Praxis und fordert die Formulare ein, die der niedergelassene Arzt aber gar nicht aussstellen darf. Der Ärger ist vorprogrammiert.
KV Hamburg stellt Informationen zur Verfügung
Um das Praxisteam bzw. den Arzt in solchen Fällen zu unterstützen bietet die KV Hamburg eine Patienteninformation an: In einem zweiseitigen Flyer wird erklärt, warum bzw. wann eine Einweisung/Überweisung unzulässig ist.
Außerdem stellt die KV Hamburg ein zusätzliches Infoblatt für das Krankenhaus zur Verfügung, das dem Patienten für den nächsten Klinikbesuch mitgegeben wird und in dem die Begründung angekreuzt wird, warum die geforderte Einweisung bzw. Überweisung nicht ausgestellt werden darf.