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Behandlungsverweigerung Künftig keine Ungeimpften mehr versorgen?

Gesundheitspolitik Autor: Isabel Aulehla

Zum Schutz des Praxisteams genügt es laut KV, die Vorschriften einzuhalten. Zum Schutz des Praxisteams genügt es laut KV, die Vorschriften einzuhalten. © iStock/AlonzoDesign
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Immer mehr ­ Mediziner wollen keine Impfverweigerer mehr in ihren Praxen dulden. Jüngst hat ein Ärztezentrum in Niedersachsen die­se Entscheidung publik gemacht. Die KV hat jedoch Bedenken.

Ab 2022 werden Patienten, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind, im Ärztezentrum Nordstadt in Hannover nicht mehr behandelt. Darauf weisen die Mediziner auf ihrer Webseite hin. Eine Ausnahme soll es demnach nur für Personen geben, bei denen die Immunisierung aufgrund von Kontra­indikationen nicht möglich ist. „Sofern jemand für sich zu dem Entschluss kommt, ungeimpft zu bleiben, so respektieren wir das, lehnen es aber ab, uns selbst, unser Personal und die anderen Patienten einem erhöhten Infektionsrisiko durch Ungeimpfte auszusetzen“, schreibt das Team.

Impfgegner reagierten mit Hunderten hasserfüllter E-Mails auf diese Ankündigung. Selbst die KV Niedersachsen erhalte entsprechende Post, berichtet Pressesprecher ­Detlef Haffke. Die Gruppe der Impfgegner sei zwar klein, aber sehr laut und vor allem gut organisiert.

In Niedersachsen bereits neun ähnliche Fälle

Die Körperschaft verurteilt die Anfeindungen scharf. Zuletzt war der niedersächsische Internist Dr. ­Florian Balkau nach einer ähnlichen Entscheidung so massiv bedroht worden, dass er unter Polizeischutz gestellt wurde.

Insgesamt sind der KV aufgrund von Beschwerden zehn Praxen in Niedersachsen bekannt, die keine ungeimpften Personen mehr behandeln möchten. Die KV ergreife in diesen Fällen zwei Maßnahmen, so Haffke. Zum einen informiere sie die betreffenden Mediziner darüber, dass solche öffentlichen Bekundungen oft extreme Reaktionen von Impfgegnern nach sich ziehen. Zum anderen kläre sie darüber auf, dass die pauschale Ankündigung, Ungeimpfte ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zu behandeln, nach ihrem Verständnis juristisch nicht haltbar ist.

Die Verweigerung der Behandlung sei nur in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gestört sei. Um die Gesundheit der Angestellten zu schützen, genüge das Einhalten arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften, etwa das Tragen von Schutzausrüstung.

Ob disziplinarische Maßnahmen gegen das Ärztezentrum folgen werden, ist noch offen. Zunächst muss die Patientin, die sich ursprünglich beschwert hatte, ihr Anliegen schriftlich einreichen, danach können die Beschuldigten darauf re­agieren. Erst dann werden gegebenenfalls weitere Schritte eingeleitet.

Direkte und indirekte Forderungen nach 2G

Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands empfiehlt Patienten, sich vor planbaren Untersuchungen gegen­ ­COVID-19 impfen zu lassen. Da es in der Regel nicht um Notfälle gehe, dürfe man erwarten, dass Patienten ihren Anteil zur Sicherheit in der Praxis beitragen. „Eine Impfung im Vorfeld erscheint mir durchaus zumutbar“, so Sprecherin Dr. Katja Klugewitz. Man könne und wolle Praxisinhabern aber keine Empfehlung für eine generelle Einforderung der 3G- oder 2G-Regel geben. Die deutsche Hochschulmedizin plädiert dagegen offen für eine 2G-Regel in Universitätskliniken und Medizinischen Fakultäten. Dies sei ein wichtiger Beitrag im Sinne der Patientensicherheit, der Vertrauen schaffen und Unsicherheiten beseitigen könne, so der Verband der Universitätsklinika. Bei den Besuchern solle die 3G-Regel gelten, damit Kontakte zu Kindern und anderen Personen, die nicht geimpft werden können, unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln möglich seien.

Derweil entscheiden bundesweit immer mehr Niedergelassene, keine ungeimpften Personen mehr zu behandeln. Ein Arzt im sächsischen Gör­litz nahm dabei nicht nur impfskeptische Patienten unter Beschuss, sondern auch lokale Kollegen. Bereits im Juli verkündete er laut Medienberichten auf einem Aufsteller in der Praxis, dass er keine Impfgegner und Coronaleugner mehr behandeln wolle. Patienten, die zu dieser Gruppe gehörten, sollten sich bitte an zwei bestimmte Kollegen wenden.

Nach Online-Debatten wurde Kammer informiert

Einer der beiden Genannten hatte offenbar bereits öffentlich Proteste gegen das Maskentragen angeführt. Die Ärzte forderten den Mediziner zum Unterlassen auf, zudem wurde der Vorfall der Ärztekammer Sachsen gemeldet, nachdem er in den sozialen Medien bekannt geworden war. Da der Mediziner den Aufsteller laut Medienberichten entfernte, wurden keine weiteren Schritte eingeleitet.

Medical-Tribune-Bericht

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