KVWL: Modellprojekt zur ärztlichen Betreuung in Pflegeheimen
"Ein wegweisender Schritt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen", begrüßte Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens dieses Projekt.
Niedergelassene Haus- und Fachärzte werden die Heimbewohner regelmäßig untersuchen und feste Sprechstunden in den Heimen anbieten. An jedem Freitag werden sie den Gesundheitszustand der Bewohner gemeinsam mit dem Pflegepersonal erörtern, um unvorhersehbare Ereignisse möglichst zu vermeiden.
Dadurch sollen Notfallsituationen insbesondere an Wochenenden und Feiertagen verhindert und für die Bewohner belastende Krankenhauseinweisungen vermieden werden.
Neben der intensiveren Betreuung gehören auch eine verbesserte Kontrolle der Arzneimitteltherapien sowie Fortbildungsverpflichtungen in Geriatrie, Demenz und Schmerztherapie der teilnehmenden Ärzte zum Vertrag.
Kassen zahlen nur 80 Euro Anteil an der Pauschale
Das Projekt läuft zunächst für zwei Jahre in den fünf Regionen Bünde, Lippe, Marl, Münster sowie Unna. Vertragspartner auf Ärzteseite sind fünf etablierte Netze, die die Versorgungsverantwortung für diesen Vertrag übernehmen.
Die Netze nehmen auch die Honorarverteilung an die beteiligten Ärzte vor. Sie erhalten eine Quartalspauschale von 120 Euro je eingeschriebenen Patienten.
Davon stammen 80 Euro als zusätzliche Vergütung von den Kassen. Die restlichen 40 Euro zahlt die KVWL aus dem Honorarvertrag 2013, in dem Mittel für solche Zwecke bereits eingestellt wurden.
Mehr Sicherheit für Heimbewohnerinnen und -bewohner
Auch die gesetzlichen Krankenkassen begrüßten den Start des Modellprojektes: „Das gibt den betroffenen Heimbewohnerinnen und -bewohnern, aber auch deren Angehörigen mehr Sicherheit“, unterstrich Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender der AOK Nordwest.
Als Meilenstein bewerten die Modellpartner auch den obligatorischen Einsatz einer "Entlastenden Versorgungsassistentin" (EVA). Die Netze stellen sie zur Verfügung, um beispielsweise Behandlungstermine zu koordinieren. Ihr Einsatz ist mit der Quartalspauschale abgegolten.
Ministerin Steffens freut besonders, dass dieses Projekt in dem von ihr eingesetzten Gemeinsamen Landesgremium für eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit im Gesundheitssystem nach Paragraf 90a SGB V initiiert wurde. Es sei ein positives Ergebnis der erfolgreichen Zusammenarbeit in diesem Gremium.