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Neue Termine, neue Angebote – Ärztekammern müssen wegen COVID-19 anders planen

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

Leere Reihen: Wegen der Corona-Krise fallen neben ärztlichen Fortbildungen auch Facharzt- und MFA-Prüfungen aus. Leere Reihen: Wegen der Corona-Krise fallen neben ärztlichen Fortbildungen auch Facharzt- und MFA-Prüfungen aus. © iStock/DenBoma
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Wegen des faktischen Versammlungsverbots können vorerst keine Präsenzfortbildungen mehr stattfinden. Um Nachteile für die Ärzte zu vermeiden, bemüht sich Nordrheins Ärztekammerpräsident darum, dass die gesetzliche Nachweispflicht für das laufende Jahr ausgesetzt wird.

Der Corona-Shutdown betrifft auch die Ärztekammern. Da Publikumsverkehr überall untersagt ist, finden u.a. keine Fortbildungsveranstaltungen mehr statt. Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, fordert deshalb, den Fortbildungsnachweis für 2020 auszusetzen.

§ 95 des fünften Sozialgesetzbuchs verpflichtet jeden Vertragsarzt, alle fünf Jahre gegenüber seiner KV den Nachweis zu erbringen, dass er im zurückliegenden Fünfjahreszeitraum seiner Fortbildungspflicht nachgekommen ist. Erbringt er diesen Nachweis nicht, muss die KV das an ihn zu zahlende Honorar kürzen.

Wegen des faktischen Versammlungsverbots können aber vorerst keine Präsenzfortbildungen mehr stattfinden. Um Nachteile für die Ärzte wegen der ausfallenden Angebote zu vermeiden, bemüht sich Henke darum, den geforderten Nachweis für das laufende Jahr auszusetzen. Er habe diesen Vorschlag im Bund wie im Land platziert, sagte er in einer Videobotschaft an die Kollegen im Rheinland. Schließlich hat der Kammerpräsident einen kurzen Draht zum Bundesgesundheitsministerium, da er hauptberuflich für die CDU als Abgeordneter im Bundestag sitzt. Gleichzeitig arbeitet die Kammer daran, mehr Online-Fortbildungen anzubieten.

„Schweren Herzens“ habe sich die Kammer auch dazu entschlossen, die zentralen Facharztprüfungen abzusagen. Davon seien aktuell rund 700 Prüflinge betroffen. Henke wollte das zunächst vermeiden, weil die erfolgreich bestandene Prüfung auch eine tarifliche Verbesserung mit sich bringt. Zudem ist nicht sicher, ob die zentralen Prüfungstermine im Mai abgehalten werden könnten.

Die Kammer bemühe sich, individuelle Ersatztermine zu finden, damit die Facharztprüfungen bald in einem kleineren und damit risikoärmeren Prüfungsrahmen stattfinden können. Dazu sollen nicht mehr wie bisher alle Kandidaten der verschiedenen Fachrichtungen gleichzeitig eingeladen, sondern die Prüfungen getrennt nach Fachgruppen auf unterschiedliche Tage verteilt werden.

Auch die Abschlussprüfungen der MFA musste die Ärztekammer aussetzen. Denn die schriftlichen Prüfungen finden in den Berufsschulen statt, die aber geschlossen sind. „Wir suchen nach guten Regelungen, damit zum schnellstmöglichen Termin nachgeprüft werden kann“, so Henke.

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat die Prüfungen ebenfalls abgesagt, genauso wie z.B. die hessische und die bayerische Ärztekammer. Nachholtermine können erst festgelegt werden, wenn sich die Lage entspannt habe, teilt die Kammer in Münster mit.

„Das ist aber kein Grund zur Aufregung“, meint Hannelore König, Vorsitzende des Verbands der medizinischen Fachberufe, an die Adresse ihrer Kolleginnen. Die meisten Ausbildungsverträge endeten zum 31. Juli. Es sei also noch genügend Zeit, um Nachholtermine für die ausgefallenen Prüfungen anzubieten. Zudem könne man die praktischen Prüfungen vor die schriftlichen ziehen, da sie nicht mit Kontakt zu vielen Menschen verbunden seien.

Azubis brauchen Zeit, um sich auf Prüfungen vorzubereiten

Trotz der geschlossenen Berufsschulen würden sich die Auszubildenden mit digitalem Material auf die Prüfungen vorbereiten. Königs Appell an die Praxisinhaber: „Bitte geben Sie trotz der Corona-Krise Ihren Auszubildenden im dritten Lehrjahr die Gelegenheit, für die Prüfungen zu lernen.“ Im Übrigen wünscht sie sich auch eine lobende Erwähnung der MFA, denn sie seien ebenfalls täglich zum Wohl der Patienten im Einsatz.

Medical-Tribune-Bericht

Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein © Jochen Rolfes
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