Urteil: Osteopath muss Arzt oder Heilpraktiker sein
Viele gesetzliche Krankenkassen bieten
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als Satzungsleistung an. Das OLG Düsseldorf hat nun aber entschieden, dass Physiotherapeuten ohne ärztliche Approbation oder Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz nicht osteopathisch behandeln dürfen. Dazu befragten wir den Münchner Juristen und Arzt Professor Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers.