Urteil: Osteopath muss Arzt oder Heilpraktiker sein

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Viele gesetzliche Krankenkassen bieten

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als Satzungsleistung an. Das OLG Düsseldorf hat nun aber entschieden, dass Physio­therapeuten ohne ärztliche Approbation oder Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz nicht osteopathisch behandeln dürfen. Dazu befragten wir den Münchner Juristen und Arzt Professor Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers.