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Kommentar Vor der Krankenhausreform

Aus der Redaktion Autor: Michael Reischmann

© MT
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Welche Folgen hat die Krankenhausreform für die Niedergelassenen? Weiterbildung, Versorgungszentren, Tagesbehandlungen sind drei Aspekte. Ein Kommentar.

Bevor das Parlament 2023 in die Sommerferien geht, wollen Bund und Länder die Basis für eine Krankenhausreform geschaffen haben. Bis dahin wird vieles hin und her gewendet, zerredet und verabredet werden. Es ist heute also müßig, darüber zu grübeln, wie viele der jetzigen Krankenhäuser sich künftig im Level 1, 2 oder 3 wiederfinden werden, sich durch Fusionen oder Umwidmungen wandeln müssen oder von der Landkarte verschwinden. Geht es nach den Klinikbetreibern, werden sich (Anschluss-)Verwendungen finden lassen. Letztlich ist es eine Frage des Geldes.

Das Ziel, das Politiker, Krankenhaus- und Kostenträger mit der Klinikreform verbinden, ist der effektive und effiziente Einsatz des knappen Personals. Zentralisierung und Spezialisierung dienen zudem der Qualitätssicherung. Wenn die Patienten dafür nur geringfügig länger anreisen müssen, gereicht ihnen das bei der Betreuung dennoch zum Vorteil.

Es gibt (mindestens) drei Bereiche, bei denen der beabsichtigte Umbau direkte Auswirkungen auf die Niedergelassenen hat. Erstens: die Weiterbildung. Fachgesellschaften sorgen sich, dass es künftig nicht mehr genügend Abteilungen und Betten geben wird, wo der akademische Nachwuchs ihre Disziplin erlernen kann. Als Teil der Lösung wird eine besser geölte Stellenrotation gesehen. Und wenn Therapien vom stationären in den ambulanten Bereich wechseln, muss man sie halt dort erlernen können. Die Allgemeinmedizin zeigt, wie ambulante Weiterbildung funktioniert. Strukturen und Finanzierung müssen stimmen.

Der zweite Bereich sind im untersten Level eingestufte Einrichtungen, die in medizinisch-pflegerische Zentren überführt werden könnten. Multidiszi­plinär, mit Einbindung der Niedergelassenen. Hier sieht sich die Deutsche Kranken­hausgesellschaft konzeptionell nicht weit weg von ähnlichen Ideen aus dem KV-Lager. 

Heikler erscheint dagegen die Ambulantisierung von Leistungen, die jetzt noch mit Klinikübernachtung erbracht werden. Hierfür wollen die Krankenhäuser nur gut gepolstert und mit Rückfallgarantie aus der ­Deckung kommen. Nach Revolution klingt das nicht.

Michael Reischmann
Ressortleiter Gesundheitspolitik

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