Zuckersteuer trifft Softdrinks
Zuckersteuer trifft Softdrinks
Nach dem Gezänk der Koalition um die Einführung einer Zuckersteuer hat das Kabinett nun doch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Geplant ist ein Zwei-Stufen-Modell für zuckergesüßte Getränke.
Damit setzt die Regierung um, was Verbände aus den Bereichen Gesundheit, Wissenschaft, Kinder- und Verbraucherschutz seit langem fordern, darunter federführend das Wissenschaftsbündnis DANK und die Deutsche Diabetes Gesellschaft. Eine Zuckergetränkesteuer hatte auch die Finanzkommission Gesundheit empfohlen.
Limos und Eistees sollen einige Cent mehr kosten
Vorgesehen ist: Ab 5 g/100 ml Zuckergehalt wird ein Steuersatz von 26 Cent pro Liter erhoben, ab 8 g/100 ml 32 Cent. Besteuert werden sollen gezuckerte Getränke wie Limonaden, Eistees und Energydrinks, aber auch Fruchtnektar oder Saftkonzentrate mit Zuckerzusatz sowie zuckerhaltiger Sirup und entsprechende Konzentrate.
Alkoholhaltige Getränke werden von der Steuer ausgenommen, ebenso alkoholfreie Alternativen sowie Hafermilch und Reisdrinks, reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie Getränke, die Süßstoffe enthalten. Für kleine Hersteller soll es Ausnahmen geben. In Planung hat die Regierung zudem eine Befreiung für Betriebe, die jährlich bis zu eine Mio. Liter produzieren. Dies muss die Europäische Kommission allerdings genehmigen.
Stimmt der Bundestag zu, kann die Steuer ab dem 1. Juli 2027 greifen. Der Bund rechnet im ersten Jahr mit Mehreinnahmen von 690 Mio. Euro, danach mit 925 Mio. Euro 2028 und zwischen 875 und 890 Mio. Euro in den Folgejahren bis 2031. Das Geld soll helfen, die Beiträge in der GKV stabil zu halten.
Kritik innerhalb der Union hält an, SPD sieht Steuer positiv
Die Steuer auf stark zuckerhaltige Getränke bleibt politisch weiter umstritten. Ein Vorstoß von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zur Zuckersteuer rief zunächst Widerstand innerhalb der Union hervor. Das Kanzleramt legte den Entwurf kurzfristig auf Eis. Zudem erteilten auch neun Agrar- und Verbraucherschutzminister der Länder von CDU und CSU dem Kanzler in einem Brief eine klare Absage. Die SPD-Bundestagsfraktion wertet den Entwurf als „starkes Signal für Prävention und Kindergesundheit“.
Zusätzlich will die Koalition damit auch den Konsum zuckerhaltiger Getränke senken und Hersteller dazu bringen, ihre Rezepturen anzupassen. Schließlich geht übermäßiger Zuckerkonsum mit einem erhöhten Risiko für Adipositas, Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Karies einher. Dazu sagt Dr. Michael Roden, Direktor der Klinik für Endokrinologie und Diabetologie am Universitätsklinikum Düsseldorf und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Deutschen Diabetes-Zentrums: „Natürlich führt nicht eine einzelne Limonade zu Typ-2-Diabetes und seinen Folgeerkrankungen. Aber der regelmäßige Konsum zuckergesüßter Getränke erhöht das Risiko. Und damit sprechen wir über gesundheitliche Folgen, die in vielen Fällen vermeidbar wären."
Angela Monecke
Nach dem Gezänk der Koalition um die Einführung einer Zuckersteuer hat das Kabinett nun doch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Geplant ist ein Zwei-Stufen-Modell für zuckergesüßte Getränke.
Damit setzt die Regierung um, was Verbände aus den Bereichen Gesundheit, Wissenschaft, Kinder- und Verbraucherschutz seit langem fordern, darunter federführend das Wissenschaftsbündnis DANK und die Deutsche Diabetes Gesellschaft. Eine Zuckergetränkesteuer hatte auch die Finanzkommission Gesundheit empfohlen.
Limos und Eistees sollen einige Cent mehr kosten
Vorgesehen ist: Ab 5 g/100 ml Zuckergehalt wird ein Steuersatz von 26 Cent pro Liter erhoben, ab 8 g/100 ml 32 Cent. Besteuert werden sollen gezuckerte Getränke wie Limonaden, Eistees und Energydrinks, aber auch Fruchtnektar oder Saftkonzentrate mit Zuckerzusatz sowie zuckerhaltiger Sirup und entsprechende Konzentrate.
Alkoholhaltige Getränke werden von der Steuer ausgenommen, ebenso alkoholfreie Alternativen sowie Hafermilch und Reisdrinks, reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie Getränke, die Süßstoffe enthalten. Für kleine Hersteller soll es Ausnahmen geben. In Planung hat die Regierung zudem eine Befreiung für Betriebe, die jährlich bis zu eine Mio. Liter produzieren. Dies muss die Europäische Kommission allerdings genehmigen.
Stimmt der Bundestag zu, kann die Steuer ab dem 1. Juli 2027 greifen. Der Bund rechnet im ersten Jahr mit Mehreinnahmen von 690 Mio. Euro, danach mit 925 Mio. Euro 2028 und zwischen 875 und 890 Mio. Euro in den Folgejahren bis 2031. Das Geld soll helfen, die Beiträge in der GKV stabil zu halten.
Kritik innerhalb der Union hält an, SPD sieht Steuer positiv
Die Steuer auf stark zuckerhaltige Getränke bleibt politisch weiter umstritten. Ein Vorstoß von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zur Zuckersteuer rief zunächst Widerstand innerhalb der Union hervor. Das Kanzleramt legte den Entwurf kurzfristig auf Eis. Zudem erteilten auch neun Agrar- und Verbraucherschutzminister der Länder von CDU und CSU dem Kanzler in einem Brief eine klare Absage. Die SPD-Bundestagsfraktion wertet den Entwurf als „starkes Signal für Prävention und Kindergesundheit“.
Zusätzlich will die Koalition damit auch den Konsum zuckerhaltiger Getränke senken und Hersteller dazu bringen, ihre Rezepturen anzupassen. Schließlich geht übermäßiger Zuckerkonsum mit einem erhöhten Risiko für Adipositas, Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Karies einher. Dazu sagt Dr. Michael Roden, Direktor der Klinik für Endokrinologie und Diabetologie am Universitätsklinikum Düsseldorf und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Deutschen Diabetes-Zentrums: „Natürlich führt nicht eine einzelne Limonade zu Typ-2-Diabetes und seinen Folgeerkrankungen. Aber der regelmäßige Konsum zuckergesüßter Getränke erhöht das Risiko. Und damit sprechen wir über gesundheitliche Folgen, die in vielen Fällen vermeidbar wären."
Angela Monecke
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