Terminmeldepflicht: Heftige Kritik aus der Ärzteschaft
Terminmeldepflicht: Heftige Kritik aus der Ärzteschaft
Die Notfallreform soll die Versorgung besser steuern und gleichzeitig Teile des GKV-Spargesetzes korrigieren. Die verschärfte Terminmeldepflicht sorgt allerdings für Protest. Ärzteverbände sehen die bedarfsgerechte Terminvergabe gefährdet.
Notfallreform: Das Wichtigste für Arztpraxen
Terminmeldepflicht: Vertragsarztpraxen sollen verbindlich Termine an die Terminservicestellen melden. Den Umfang legen Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen bis zum 1. März 2027 fest. Bei Nichteinigung entscheidet das Schiedsamt.
Kritik der Ärzteschaft: Ärzteverbände befürchten mehr Bürokratie und weniger Spielraum für eine Terminvergabe nach medizinischem Bedarf.
Patientensteuerung: Eine telefonische Ersteinschätzung und die digitale Vernetzung von 116117 und 112 sollen Patient:innen in die passende Versorgung vermitteln.
Hausarztzentrierte Versorgung: Der geplante Fixkostendegressionsabschlag bei Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung wurde gestrichen.
Weitere Streitpunkte: Die Bundesärztekammer warnt vor Parallelstrukturen durch zusätzliche telemedizinische und aufsuchende Angebote. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert eine kostendeckende Finanzierung der Integrierten Notfallzentren.
Wie sollen 116117 und 112 künftig zusammenarbeiten?
Die Reform der Notfallversorgung wird grundsätzlich von allen Seiten befürwortet. Sie ist angesichts überlaufener Notaufnahmen dringlich notwendig. Das hänge laut Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann (CDU) mit einer Fehlsteuerung der Patient:innen zusammen. Eine telefonische Ersteinschätzung soll das zukünftig ändern.
Zu diesem Zweck wird die bundesweite Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 unterteilt in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen (112) zur Fallübergabe digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen. Vorgesehen ist hierbei eine Anleitung zur Reanimation am Notruf sowie der Einsatz von Ersthelfer-Apps. Der Bund rechnet langfristig geschätzt mit jährlichen Minderausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro. Durch bedarfsgerechte Rettungseinsätze soll sich das Einsparpotenzial um mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr steigern lassen.
Änderungen am GKV-Spargesetz: Fixkostendegressionsabschlag in Hausarztverträgen gestrichen
Weiterhin im Notfallgesetz verankert sind Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Dieses im Juli beschlossene sog. GKV-Spargesetz bringt ab 2027 massive finanzielle Einschnitte für Arztpraxen und Krankenhäuser und damit erhebliche Einschränkungen in der Versorgung von Patient:innen.
Mit den aktuellen Anpassungen kommt der Gesetzgeber kritischen Stimmen entgegen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband lobt den letzten Endes gestrichenen Fixkostendegressionsabschlag bei HzV-Verträgen. Dieser Entschluss sei für viele hausärztliche Praxen Rettung in höchster Not, so die Vorsitzenden Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier. Die Regierung habe Rückgrat gezeigt und mit dem Nachjustieren deutlich gemacht, dass ihr hausärztliche Praxen und Patient:innen wichtig sind.
Wer bestimmt, wie viele Termine Praxen melden müssen?
Zugleich frustriert Haus- wie Fachärzt:innen jedoch die neu aufgenommene Verpflichtung für Vertragsärzt:innen, der Terminservicestelle Termine liefern zu müssen. Der Umfang soll von der jeweiligen KV im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen bis 1. März 2027 festgelegt werden. Bei Nichteinigung entscheidet das Schiedsamt. Die technischen Voraussetzungen für die engere Anbindung an die Terminservicestellen werden im Digitalgesetz „GeDIG“ geregelt, das im November verabschiedet werden soll. So dürfen Praxen ab 2028 nur noch bestimmte Terminverwaltungssysteme nutzen.
Terminmeldepflicht: KVen kritisieren Eingriff in die Praxisorganisation
Aus allen Landesteilen kommen wegen der Terminmeldepflicht heftige Vorwürfe in Richtung Bund. Das sei „ein nicht hinnehmbares und übergriffiges Verhalten der Politik in die Terminhoheit der Praxen“, betont die Spitze der KV Thüringen, die die Stimmung in der Ärzteschaft auf einem Tiefpunkt sieht. Zusätzlich empört eine Idee aus dem SPD-Positionspapier zur Primärversorgung, wonach Facharzttermine grundsätzlich innerhalb von drei Wochen zu garantieren sind.
Ein massiver Eingriff in die Organisation der Arztpraxen, der keine zusätzlichen Behandlungskapazitäten schafft
Die KV Rheinland-Pfalz nennt es einen massiven Eingriff in die Organisation der Arztpraxen, der keine zusätzlichen Behandlungskapazitäten schaffe. Die „staatliche Fehlsteuerung“ bringe mehr Verwaltungsaufwand und weniger Spielraum für eine bedarfsgerechte Terminplanung vor Ort.
Harte Worte findet auch der Vorstand der KV Hessen zur Gesetzgebung und spricht von peinlichem Populismus: „Man findet langsam keine Worte mehr für das, was sich in der Politik im Allgemeinen und in der Gesundheitspolitik im Besonderen derzeit abspielt.“
Die KBV-Vorstände, Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, bezeichnen das Notfallreformgesetz als „widersprüchlich und mitunter realitätsfern“. Termine würden die niedergelassenen Kolleg:innen nach dem jeweiligen medizinischen Bedarf vergeben.
Warnung vor Parallelstrukturen in der Notfallversorgung
„Die Vergabe von Behandlungsterminen muss sich am medizinischen Bedarf orientieren und nicht an administrativen Vorgaben“, meint auch Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt. Er warnt darüber hinaus vor zusätzlichen Parallelstrukturen in der Notfallversorgung, denn die Kassenärztlichen Vereinigungen werden mit dem Gesetz verpflichtet, durchgängig eine telemedizinische und eine aufsuchende Versorgung bereitzustellen.
Das bedeutet, die Akutleitstelle kann einen Hausbesuch beauftragen. Hierzu sieht der Gesetzgeber zwar ausdrücklich vor, dass die KVen dafür vorhandene Strukturen nutzen können, etwa organisierte hausärztliche Hausbesuchsdienste. Allerdings fehlen diese Ärzt:innen dann in den Praxen. Das gilt gleichermaßen für Ärzt:innen in „Kooperationspraxen“, die an Integrierte Notfallzentren (INZ) angebunden werden können.
Nachbesserungen gefordert
Die Länder fordern im Bundesrat Nachbesserungen bei der Notfallreform. Dazu gehört die auskömmliche Finanzierung des Rettungsdienstes inkl. der Personal- und Vorhaltekosten, der Erhalt der Planungshoheit von Ländern und Kommunen, eine verbindliche Beteiligung bei der Standortfestlegung Integrierter Notfallzentren sowie weniger Bürokratie bei der Umsetzung.
Wie sollen Integrierte Notfallzentren finanziert werden?
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert, die INZ auf eine Finanzierungsgrundlage zu stellen, die die Kostenstrukturen eines Krankenhauses berücksichtigt. Nach dem aktuellen Reformgesetz sei dies nicht der Fall, so die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, Prof. Dr. Henriette Neumeyer. Die Finanzierung nach EBM decke die Anforderungen nicht und werde die chronische Unterfinanzierung der Klinik-Notaufnahmen bei den INZ fortsetzen. Die DKG-Vorsitzende spricht sich für ein eigenständiges INZ-Budget aus, das sämtliche Behandlungs- und Vorhaltekosten abdeckt und das regelmäßig überprüft und neu verhandelt werden kann.
Antworten auf die drängesten Fragen zur Terminmeldepflicht
Was ändert sich bei der Terminmeldepflicht für Arztpraxen?
Die beschlossene Notfallreform sieht verbindliche Kontingente für Termine vor, die Vertragsarztpraxen an die Terminservicestellen melden müssen. Bislang melden Ärzt:innen freie Termine und bestimmen den Umfang selbst. Die Reform verschärft damit eine bereits bestehende Meldepflicht.
Wie viele Termine müssen Praxen künftig melden?
Der Umfang soll regional festgelegt werden. Die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung soll sich dazu bis zum 1. März 2027 mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen einigen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Schiedsamt. Der Stichtag bezeichnet die Festlegungsfrist, nicht automatisch den Beginn der verschärften Meldepflicht.
Warum lehnen die KVen die verschärfte Terminmeldepflicht ab?
Die Kassenärztlichen Vereinigungen kritisieren den Eingriff in die Terminplanung der Praxen. Sie befürchten mehr Verwaltungsaufwand und weniger Spielraum für eine Vergabe nach medizinischem Bedarf. Nach ihrer Einschätzung entstehen durch verpflichtende Terminmeldungen keine zusätzlichen Behandlungstermine.
Bedeutet die Terminmeldepflicht eine Facharzttermin-Garantie innerhalb von drei Wochen?
Die Terminmeldepflicht und die im Artikel erwähnte Drei-Wochen-Garantie sind unterschiedliche Vorhaben. Die Garantie stammt aus einem SPD-Positionspapier zur Primärversorgung. Sie ist kein Bestandteil der beschlossenen Terminmeldepflicht.
Cornelia Kolbeck
Die Notfallreform soll die Versorgung besser steuern und gleichzeitig Teile des GKV-Spargesetzes korrigieren. Die verschärfte Terminmeldepflicht sorgt allerdings für Protest. Ärzteverbände sehen die bedarfsgerechte Terminvergabe gefährdet.
Notfallreform: Das Wichtigste für Arztpraxen
Terminmeldepflicht: Vertragsarztpraxen sollen verbindlich Termine an die Terminservicestellen melden. Den Umfang legen Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen bis zum 1. März 2027 fest. Bei Nichteinigung entscheidet das Schiedsamt.
Kritik der Ärzteschaft: Ärzteverbände befürchten mehr Bürokratie und weniger Spielraum für eine Terminvergabe nach medizinischem Bedarf.
Patientensteuerung: Eine telefonische Ersteinschätzung und die digitale Vernetzung von 116117 und 112 sollen Patient:innen in die passende Versorgung vermitteln.
Hausarztzentrierte Versorgung: Der geplante Fixkostendegressionsabschlag bei Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung wurde gestrichen.
Weitere Streitpunkte: Die Bundesärztekammer warnt vor Parallelstrukturen durch zusätzliche telemedizinische und aufsuchende Angebote. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert eine kostendeckende Finanzierung der Integrierten Notfallzentren.
Wie sollen 116117 und 112 künftig zusammenarbeiten?
Die Reform der Notfallversorgung wird grundsätzlich von allen Seiten befürwortet. Sie ist angesichts überlaufener Notaufnahmen dringlich notwendig. Das hänge laut Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann (CDU) mit einer Fehlsteuerung der Patient:innen zusammen. Eine telefonische Ersteinschätzung soll das zukünftig ändern.
Zu diesem Zweck wird die bundesweite Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 unterteilt in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen (112) zur Fallübergabe digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen. Vorgesehen ist hierbei eine Anleitung zur Reanimation am Notruf sowie der Einsatz von Ersthelfer-Apps. Der Bund rechnet langfristig geschätzt mit jährlichen Minderausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro. Durch bedarfsgerechte Rettungseinsätze soll sich das Einsparpotenzial um mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr steigern lassen.
Änderungen am GKV-Spargesetz: Fixkostendegressionsabschlag in Hausarztverträgen gestrichen
Weiterhin im Notfallgesetz verankert sind Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Dieses im Juli beschlossene sog. GKV-Spargesetz bringt ab 2027 massive finanzielle Einschnitte für Arztpraxen und Krankenhäuser und damit erhebliche Einschränkungen in der Versorgung von Patient:innen.
Mit den aktuellen Anpassungen kommt der Gesetzgeber kritischen Stimmen entgegen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband lobt den letzten Endes gestrichenen Fixkostendegressionsabschlag bei HzV-Verträgen. Dieser Entschluss sei für viele hausärztliche Praxen Rettung in höchster Not, so die Vorsitzenden Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier. Die Regierung habe Rückgrat gezeigt und mit dem Nachjustieren deutlich gemacht, dass ihr hausärztliche Praxen und Patient:innen wichtig sind.
Wer bestimmt, wie viele Termine Praxen melden müssen?
Zugleich frustriert Haus- wie Fachärzt:innen jedoch die neu aufgenommene Verpflichtung für Vertragsärzt:innen, der Terminservicestelle Termine liefern zu müssen. Der Umfang soll von der jeweiligen KV im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen bis 1. März 2027 festgelegt werden. Bei Nichteinigung entscheidet das Schiedsamt. Die technischen Voraussetzungen für die engere Anbindung an die Terminservicestellen werden im Digitalgesetz „GeDIG“ geregelt, das im November verabschiedet werden soll. So dürfen Praxen ab 2028 nur noch bestimmte Terminverwaltungssysteme nutzen.
Terminmeldepflicht: KVen kritisieren Eingriff in die Praxisorganisation
Aus allen Landesteilen kommen wegen der Terminmeldepflicht heftige Vorwürfe in Richtung Bund. Das sei „ein nicht hinnehmbares und übergriffiges Verhalten der Politik in die Terminhoheit der Praxen“, betont die Spitze der KV Thüringen, die die Stimmung in der Ärzteschaft auf einem Tiefpunkt sieht. Zusätzlich empört eine Idee aus dem SPD-Positionspapier zur Primärversorgung, wonach Facharzttermine grundsätzlich innerhalb von drei Wochen zu garantieren sind.
Ein massiver Eingriff in die Organisation der Arztpraxen, der keine zusätzlichen Behandlungskapazitäten schafft
Die KV Rheinland-Pfalz nennt es einen massiven Eingriff in die Organisation der Arztpraxen, der keine zusätzlichen Behandlungskapazitäten schaffe. Die „staatliche Fehlsteuerung“ bringe mehr Verwaltungsaufwand und weniger Spielraum für eine bedarfsgerechte Terminplanung vor Ort.
Harte Worte findet auch der Vorstand der KV Hessen zur Gesetzgebung und spricht von peinlichem Populismus: „Man findet langsam keine Worte mehr für das, was sich in der Politik im Allgemeinen und in der Gesundheitspolitik im Besonderen derzeit abspielt.“
Die KBV-Vorstände, Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, bezeichnen das Notfallreformgesetz als „widersprüchlich und mitunter realitätsfern“. Termine würden die niedergelassenen Kolleg:innen nach dem jeweiligen medizinischen Bedarf vergeben.
Warnung vor Parallelstrukturen in der Notfallversorgung
„Die Vergabe von Behandlungsterminen muss sich am medizinischen Bedarf orientieren und nicht an administrativen Vorgaben“, meint auch Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt. Er warnt darüber hinaus vor zusätzlichen Parallelstrukturen in der Notfallversorgung, denn die Kassenärztlichen Vereinigungen werden mit dem Gesetz verpflichtet, durchgängig eine telemedizinische und eine aufsuchende Versorgung bereitzustellen.
Das bedeutet, die Akutleitstelle kann einen Hausbesuch beauftragen. Hierzu sieht der Gesetzgeber zwar ausdrücklich vor, dass die KVen dafür vorhandene Strukturen nutzen können, etwa organisierte hausärztliche Hausbesuchsdienste. Allerdings fehlen diese Ärzt:innen dann in den Praxen. Das gilt gleichermaßen für Ärzt:innen in „Kooperationspraxen“, die an Integrierte Notfallzentren (INZ) angebunden werden können.
Nachbesserungen gefordert
Die Länder fordern im Bundesrat Nachbesserungen bei der Notfallreform. Dazu gehört die auskömmliche Finanzierung des Rettungsdienstes inkl. der Personal- und Vorhaltekosten, der Erhalt der Planungshoheit von Ländern und Kommunen, eine verbindliche Beteiligung bei der Standortfestlegung Integrierter Notfallzentren sowie weniger Bürokratie bei der Umsetzung.
Wie sollen Integrierte Notfallzentren finanziert werden?
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert, die INZ auf eine Finanzierungsgrundlage zu stellen, die die Kostenstrukturen eines Krankenhauses berücksichtigt. Nach dem aktuellen Reformgesetz sei dies nicht der Fall, so die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, Prof. Dr. Henriette Neumeyer. Die Finanzierung nach EBM decke die Anforderungen nicht und werde die chronische Unterfinanzierung der Klinik-Notaufnahmen bei den INZ fortsetzen. Die DKG-Vorsitzende spricht sich für ein eigenständiges INZ-Budget aus, das sämtliche Behandlungs- und Vorhaltekosten abdeckt und das regelmäßig überprüft und neu verhandelt werden kann.
Antworten auf die drängesten Fragen zur Terminmeldepflicht
Was ändert sich bei der Terminmeldepflicht für Arztpraxen?
Die beschlossene Notfallreform sieht verbindliche Kontingente für Termine vor, die Vertragsarztpraxen an die Terminservicestellen melden müssen. Bislang melden Ärzt:innen freie Termine und bestimmen den Umfang selbst. Die Reform verschärft damit eine bereits bestehende Meldepflicht.
Wie viele Termine müssen Praxen künftig melden?
Der Umfang soll regional festgelegt werden. Die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung soll sich dazu bis zum 1. März 2027 mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen einigen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Schiedsamt. Der Stichtag bezeichnet die Festlegungsfrist, nicht automatisch den Beginn der verschärften Meldepflicht.
Warum lehnen die KVen die verschärfte Terminmeldepflicht ab?
Die Kassenärztlichen Vereinigungen kritisieren den Eingriff in die Terminplanung der Praxen. Sie befürchten mehr Verwaltungsaufwand und weniger Spielraum für eine Vergabe nach medizinischem Bedarf. Nach ihrer Einschätzung entstehen durch verpflichtende Terminmeldungen keine zusätzlichen Behandlungstermine.
Bedeutet die Terminmeldepflicht eine Facharzttermin-Garantie innerhalb von drei Wochen?
Die Terminmeldepflicht und die im Artikel erwähnte Drei-Wochen-Garantie sind unterschiedliche Vorhaben. Die Garantie stammt aus einem SPD-Positionspapier zur Primärversorgung. Sie ist kein Bestandteil der beschlossenen Terminmeldepflicht.
Cornelia Kolbeck
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