Abrechnung

Was über Förderzuschlag, Konsultations- und Versandkostenpauschale hinaus möglich ist

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Es gibt einige Besonderheiten, die man bei Arztbriefen kennen sollte.

Arztbriefe nach den EBM-Nrn. 01600 oder 01601 sind in den Grundpauschalen der rheumatologisch ausgerichteten Praxen enthalten. Sie können deshalb nicht gesondert berechnet werden. Es gibt allerdings einige Besonderheiten, die man kennen sollte.

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