Dr. Langs Finanztipps Betriebsprüfung – wann ist damit zu rechnen?

Praxisführung Autor: Hans-Ulrich Lang

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Auch Zahnärzte, Ärzte und andere Heilberufe erhalten in unregelmäßigen Abständen eine sog. Außenprüfung (Betriebsprüfung) von der Steuerverwaltung. Nach welchen Kriterien erfolgen die Betriebsprüfungen?

Grundsätzlich kann jeder Selbstständige betroffen sein. Die Zeitintervalle liegen bei Heilberuflern in der Regel zwischen drei und 15 Jahren, teilweise auch länger. Abhängig ist dies von der Größenklasse der Praxis. So werden die Betriebe in Großbetriebe mit Umsatzerlösen von mehr als 5,6 Mio. € oder steuerlichen Gewinnen von über 700.000 €, in Mittelbetriebe mit Umsatzerlösen von über 990.000 € oder steuerlichen Gewinnen von über 165.000 € sowie in Kleinbetriebe mit Umsätzen von über 210.000 € oder steuerlichen Gewinnen von über 44.000 € eingeteilt.

Aber auch Privatpersonen mit positiven Einkünften von über 500.000 € können geprüft werden.

Theoretisch kann es jeden treffen

Ca. 10 % der Prüflinge werden durch den Zufallsgenerator ausgewählt. Das heißt, es kann jeden treffen. Weitere Kriterien sind z. B. mangelnde Plausibilität der Steuererklärung, unübersichtliche oder äußerst komplexe Verhältnisse, Praxisübergabe, hohe Steuernachzahlungen, starke Gewinnschwankungen, zu geringe Einnahmen, verspätete Steuerzahlungen und einiges mehr.

Abhängig sind Betriebsprüfungen aber auch von der Situation der jeweiligen Finanzverwaltung. Wurde in starkem Maße Personal abgebaut, schlägt sich dies in der Regel in der geringen Zahl der Prüfungen nieder. Insgesamt wurden im Jahre 2016 von den 7,8 Millionen erfassten Betrieben lediglich 2,9 % geprüft. Bei den Mittelbetrieben waren es 6,4 % und bei den Kleinbetrieben lediglich 3,2 %.

Sorge muss sich der Freiberufler nicht machen, sollte sich eine Betriebsprüfung ansagen. Die Prüfer sind in der Regel erfahrene, vernünftige und mit der Materie bewanderte Mitarbeiter der Finanzverwaltung. Ihr Interesse ist es, schnell und sachlich den Prüffall abzuschließen.


Autor:
Steuerberater
53111 Bonn

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2019; 41 (5) Seite 64
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.