Umsatzsteuer: Fehler kann zur Steuerpflicht führen
Bei Beträgen bis 150 Euro muss es keine Rechnung sein – das Finanzamt erkennt auch Quittungen an. Bei deren Ausstellung darf man aber keine Fehler machen, sonst kann das Finanzamt den Vorsteueranspruch streichen und Aussteller als Steuerschuldner in Regress nehmen – sogar wenn diese, wie etwa Ärzte, eigentlich gar nicht umsatzsteuerpflichtig sind.