Verfall von Forderungen: Offene Forderungen aus 2012 absichern
Ende 2015 verjähren sämtliche offenen Forderungen aus dem Jahr 2012, für die kein Mahnbescheid beantragt oder kein Klageverfahren durchgeführt wurde. Das bedeutet: Solche Forderungen zum Beispiel gegen Patienten werden absolut gegenstandslos. Gläubiger müssen diese Ansprüche ausbuchen und bleiben dann sogar auf den Kosten sitzen. Der einzige Weg, das zu verhindern, führt über das gerichtliche Mahnverfahren.