Vorsorgevollmacht: Ungenau formulierte Vollmachten sind ungültig
Mit einer Vorsorgevollmacht kann man selbst bestimmen, wer als Betreuer eingesetzt werden soll, falls man aus welchem Grund auch immer seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Damit die Vollmacht ihren Zweck erfüllt, kommt es allerdings auch auf Details der Formulierung an.