AU-Bescheinigung: eAU erst ab Oktober 2021 verpflichtend
AU-Bescheinigung: eAU erst ab Oktober 2021 verpflichtend
Anders als geplant wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für alle Praxen erst ab Oktober 2021 Pflicht.
Ab dann müssen Vertragsärzt:innen die AU-Daten digital an die Krankenkassen übermitteln. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Zur Übermittlung der eAU an die Krankenkassen benötigen Praxen einen Dienst für Kommunikation in der Medizin (KIM-Dienst), mit dem sie innerhalb der Telematikinfrastruktur sicher Daten versenden können. Außerdem sind ein Update des Praxisverwaltungssystems und des Konnektors erforderlich (Update zum E-Health-Konnektor). Für die elektronische Signatur benötigen Ärzte einen elektronischen Heilberufsausweis.
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.
Anders als geplant wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für alle Praxen erst ab Oktober 2021 Pflicht.
Ab dann müssen Vertragsärzt:innen die AU-Daten digital an die Krankenkassen übermitteln. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Zur Übermittlung der eAU an die Krankenkassen benötigen Praxen einen Dienst für Kommunikation in der Medizin (KIM-Dienst), mit dem sie innerhalb der Telematikinfrastruktur sicher Daten versenden können. Außerdem sind ein Update des Praxisverwaltungssystems und des Konnektors erforderlich (Update zum E-Health-Konnektor). Für die elektronische Signatur benötigen Ärzte einen elektronischen Heilberufsausweis.
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