Praxisverkauf: Personal muss übernommen werden
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Bei Praxisverkauf und Betriebsübergang hat der Praxisnachfolger keine freie Hand was das Personal betrifft - und das gilt in den allermeisten Fällen.
Bei Praxisverkauf und Betriebsübergang hat der Praxisnachfolger keine freie Hand was das Personal betrifft - und das gilt in den allermeisten Fällen.