Vernichtung von Papier-Akten: Ist Ihr Entsorger up to date?

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Der Arzt haftet bis zum letzten Krümel: Seit 2012 gibt es zur Vernichtung von Papierakten eine neue DIN. Wissen Sie, ob Ihr Entsorger diesen Ansprüchen nachkommt? Ihre Schweigepflicht endet erst mit der finalen Vernichtung der Daten, riskieren Sie keine unbefugte Offenbarung!