160 Seiten Regelwerk fürs Kodieren
Das rund 160-seitige Regelwerk ist für die Kassenärzte verbindlich, weil die KBV und der GKV-Spitzenverband es als Partner der Bundesmantelverträge beschlossen haben. Nach einem Praxistest in Bayern im dritten Quartal sollen es zum 1. Januar 2011 flächendeckend eingeführt werden.
„Die Vorgaben gelten für Kollektiv- und Selektivverträge gleichermaßen“, erklärte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler. Und er verteidigt wie schon auf der KBV-Vertreterversammlung die damit verbundene Bürokratie abermals als aus Sicht der Ärzte notwendig: „Es ist von immenser Bedeutung, dass die niedergelassenen Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten ihre Leistungen richtig kodieren. Nur dann können wir die…
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