Ab 1. Juli: Härtere Richtlinien für EDV-Abrechnung
So muss der Arzt jetzt in der Sammelerklärung zur Quartalsabrechnung explizit bestätigen, dass durch organisatorische und technische Maßnahmen die einzelnen Leistungen auch tatsächlich erst nach deren vollständiger Erbringung erfasst werden. Und das ausschließlich durch eine von der KBV zertifizierte Softwareversion. Zudem muss der Arzt vor der Übermittlung der Daten an seine KV, diese noch einmal wie bisher schon durch das Prüfungsprogramm der KBV (XPM-Prüfmodul, etc.) checken. Die Sicherungskopie der Abrechnungsdatei muss er dann mindestens 16 Quartale aufbewahren.
Software kann überprüft werden
Will der Arzt patientenbezogene Labor- und Leistungsdaten mit einer Laborgemeinschaft per EDV…
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