Aktuelle Daten braucht der Arzt
Schon seit Februar gilt die gesetzliche Umkehr der früheren Aut-idem-Bestimmung: Der Apotheker substituiert, wenn der Arzt dies nicht ausdrücklich untersagt oder selbst preiswert verordnet. Nur war das für den Praxisalltag bislang weitgehend belanglos, da die entscheidende Voraussetzung fehlte, um das Gesetz überhaupt anwenden zu können. Die Aut-idem-Regelung sieht nämlich vor, dass der Apotheker substituiert und ein preisgünstiges Präparat aus dem unteren Preisdrittel (alternativ: eines der fünf preiswertesten Präparate) abgibt - es sei denn, der Arzt verordnet selbst ein Produkt, auf das diese Kriterien zutreffen. Dann ist dem Apotheker ein Austausch ausdrücklich verboten, die Verordnung…
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