Ansparabschreibung für Existenzgründer - bei Irrtum Rückzahlung!
Wer bereits als Selbständiger arbeitet und eine freiberufliche Praxis übernimmt, hat keinen Anspruch auf eine irrtümlich gewährte Ansparabschreibung für Existenzgründer. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Im konkreten Fall hatte ein Radiologe Betriebsausgaben für Existenzgründer-Rücklagen geltend gemacht, die ihm auch zuerkannt wurden. Bei einer Außenprüfung wurde jedoch festgestellt, dass er bereits zuvor als Vertretungsarzt Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt hatte und damit kein Existenzgründer mehr war. Das Finanzamt änderte daraufhin die Steuerbescheide – zu Recht.
Quelle: metax Steuerberatungsgesellschaft für Heilberufe
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