Auch Ärzten droht bis zu 2000 Euro Abmahngebühr!
Nahezu lautlos hat sich die neue Regelung eingeschlichen. Der Grund: Die neuen Formvorschriften für Geschäftsbriefe und eben auch für E-Mails ergeben sich aus dem „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)“. Dieses Gesetz wurde zum 1. Januar 2007 eingeführt – im Rahmen der EU-Harmonisierung der Publizitätspflichten. Und eben dort sind sie unter einer Vielzahl von Änderungen gut versteckt.
Eigentlich könnte das Ärzten erst einmal egal sein. Denn das neue EHUG ändert lediglich bestimmte Normen im Handelsgesetzbuch (HGB), im GmbH-Gesetz <forced-line-break />(GmbHG) und im Aktiengesetz (AktG). Betroffen sind also vor allem…
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