Behandlung nur bei Kostenerstattung
70 AOK-Patienten hat Dr. Hans Josef Könen, Vorsitzender des hessischen Landesverbandes Ambulantes Operieren (LAOH), umgehend behandelt - nachdem sie sich schriftlich zur Kostenübernahme verpflichtet hatten. Denn seitdem die AOK den Strukturvertrag übers ambulante Operieren zum Ende September 2001 gekündigt hat und ein neuer Vertrag nicht zu Stande kommt, sind solche Leistungen im KV-Honorarverteilungsmaßstab mit "0 Euro" ausgewiesen. "Eine Abrechnung über die KV findet bei AOK-Patienten nicht mehr statt", sagt Dr. Könen.
Punktwerts von 12 Pf. das Minimum
Die AOK, die in wochenlangen Verhandlungen mit der KV den Op.-Katalog und die Honorare kürzen wollte, ist jetzt gekniffen. Denn auf den…
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