Behandlung nur bei Kostenerstattung

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In Hessen können sich AOK-Versicherte nur noch gegen Kostenübernahme „zeitnah“ ambulant operieren lassen. Ein Verfahren, das auch andernorts bald Schule machen könnte. Denn etliche Modellversuche und Strukturverträge sind ausgelaufen, und die Kassen versuchen, beim ambulanten Operieren künftig Geld zu sparen. Operateure und KVen wehren sich. Ist das der Einstieg in ein Kostenerstattungssystem?

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