Behandlungsfehler: Frauenarzt muss Unterhalt für ungewolltes Kind zahlen
Durch die fehlgeschlagene Verhütung sei die Familienplanung der klagenden Mutter gestört worden. Der Gynäkologe müsse deshalb der Frau Unterhalt für das Kind ab dem Zeitpunkt der Geburt bezahlen. (Az. 13 U 134/04)
Die bei der Geburt ihres Sohnes 21-jährige Mutter hatte in dem Verfahren angegeben, sie und der nichteheliche Vater hätten keinen Nachwuchs haben wollen - das Paar kannte sich demnach erst seit einem halben Jahr; außerdem wollte die junge Frau eine gute Arbeitsstelle antreten. Die Klägerin ließ sich deshalb von einem Gynäkologen ein langwirkendes Verhütungsmittel in einem Plastikröhrchen oberhalb der Ellenbeuge unter die Haut einsetzen. Dabei unterlief dem Frauenarzt jedoch ein…
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