Behandlungsfehler: Frauenarzt muss Unterhalt für ungewolltes Kind zahlen
Ein Frauenarzt muss den Eltern eines ungewollten Kindes Schadenersatz zahlen, wenn ihm bei der Verhütungsbehandlung der Mutter ein Fehler unterlaufen ist. Die Unterhaltslast für das Kind stelle einen „Schaden im Rechtssinne“ dar, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am 4.2. veröffentlichten Urteil.
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