Behandlungspflicht zu Niedrig-Sätzen rechtswidrig
CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag nur eine einzige „gesundheitspolitische“ –tatsächlich fiskalische – Maßnahme fest vereinbart; MT zitiert: „Es wird eine Behandlungspflicht zu bestimmten Gebührensätzen für privatversicherte Personengruppen, wie zum Beispiel Beihilfeberechtigte und Standardversicherte, sowohl bei wahlärztlichen Leistungen in Krankenhäusern als auch bei ambulanten Leistungen niedergelassener Ärzte geschaffen. Die dafür vorgesehenen abgesenkten Gebührensätze werden in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und für Zahnärzte (GOZ) verbindlich verankert.“
750 Mio. € Honorar weg?
Auch wenn noch nicht klar ist, auf welches Niveau die Privathonorare denn gesenkt werden…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.