BGH: Bei neuen OP-Methoden müssen Ärzte besonders aufklären

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Patienten müssen vor Behandlungen mit neuartigen Verfahren ausdrücklich über deren „unbekannten Risiken“ aufgeklärt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 13.6. in Karlsruhe verkündeten Urteil zur Schadensersatzklage einer Patientin, der bei einer Hüftoperation mithilfe eines neuen Verfahrens ein Nerv beschädigt worden war. Das Gericht wies die Klage in dem konkreten Fall dennoch ab, weil das Risiko einer Nervenschädigung auch bei einer herkömmlichen Operationsmethode bestehe.

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