Bild oder Vase als Pfand einsacken?
Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Ich bin sehr verwundert, daß diesem Arzt sogar von einem Rechtsanwalt geraten worden ist, beim Verlassen der Wohnung des Patienten einen Gegenstand (Bild oder Vase) mitzunehmen. Dies ist eindeutig unzulässig.
Ein Arzt, der eine Honorarforderung gegen einen Patienten hat, muß sich wie jeder andere Gläubiger auch an das Gericht wenden und einen Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid etc.) erwirken. Wenn er diesen Titel besitzt und der Patient noch immer nicht zahlt, kann er den Gerichtsvollzieher beauftragen. Dieser pfändet dann die entsprechenden Gegenstände. Ein Selbsthilferecht steht dem Arzt ebensowenig zu wie…
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