BKK verpulvert Beiträge für Klagen gegen Ärzte!
Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die 2001 in einer Pressemitteilung gemachte Aufforderung des BKK-Vorstandes an die KV, "ärgsten Auswüchsen aggressiver Werbung der Pharmaindustrie entschieden entgegenzutreten und ihre bisherige stillschweigende Unterstützung aufzugeben". Daraufhin zog die KV vor Gericht. Sie erreichte per einstweiliger Verfügung, dass Schulz die Äußerungen nicht wiederholen durfte (Az: 27.O.556/01).
Bei Wiederholungs-Tat 250 000 € Strafe
Mitte Oktober zog nun das Landgericht Berlin einen Schlussstrich unter den zwei Jahre währenden Rechtsstreit. Es fällte ein so genanntes Anerkenntnisurteil, denn die BKK erkannte den von der KV geltend gemachten Unterlassungsanspruch aus…
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