Darf er überhaupt noch arbeiten?
Antwort von Professor Dr. jur. Gerhard H. Schlund,
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.,
München:
Weiß ein Arzt nichts von seiner Hepatitis, HIV-Infektion oder einer anderen ansteckenden Krankheit, kann ihm i.d.R. kein juristisch relevanter Vorwurf gemacht werden. Anders gestaltet sich jedoch die Rechtslage, wenn ihm seine Erkrankung bekannt ist und er dennoch Patienten behandelt.
Jedem Arzt muss bewusst sein, dass HI- bzw. Hepatitisviren vor allem durch Blut, aber auch durch Speichel, Schweiß, Tränen oder Sperma auf andere Personen übertragen werden können. Wer somit als Arzt während der Behandlung (ständig) mit Blut in Berührung kommt, muss sich m. E. bei Kenntnis seiner…
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