Darf PKV einfach Berichte anfordern?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung des Arztes, direkt an die PKV seines Patienten Entlassungs- und Operationsberichte herauszugeben. Lediglich der Patient selbst hat Anspruch auf Einsichtnahme in seine Behandlungsunterlagen, hierzu gehören auch Entlassungs- und Operationsberichte. Dies folgt aus einer Nebenpflicht des Behandlungsvertrages. Macht der Patient von seinem Recht Gebrauch, muss der Arzt ihm auf Anforderung Einsicht in die betreffenden Unterlagen gewähren.
Aus diesem Grund und in Ermangelung eines direkten Anspruches der PKV gegenüber dem behandelnden Arzt, denn es bestehen zwei voneinander…
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