Der Alltag der Kassenärzte wird umgekrempelt

Autor: khb

Ein aktuelles Vertragsarztrechtsänderungsgesetz schafft den 10-prozentigen GOÄ-Abschlag ab. Der zuvor geplante generelle GOÄ-Abschlag für Staatsdiener entfällt. Und Vertragsärzte bekommen mehr Freiheiten – so können sie bald nahezu beliebig Kollegen anstellen.

Noch vor der geplanten „großen“ Gesundheitsreform hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Entwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Vorschriften“ (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – VÄG) ausgearbeitet. Darin geht es vor allem um mehr berufsrechtliche Freiheiten für den Kassenarzt, um den Abbau von Hürden für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) mit angestellten Ärzten sowie bessere Möglichkeiten, die Kosten für die Eintreibung der Praxisgebühr auf die säumigen Patienten abzuwälzen.

Praxisfilialen werden auch in der GKV möglich

Das Gesetz kann frühestens Mitte des Jahres von der Koalition und vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden. Nach dem 79-seitigen…

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