Der KV Beine machen
Dr. N. D., Fachärztin für Allgemeinmedizin in W.:
Wir haben zum Januar bei unserer zuständigen KV die Eröffnung einer Zweigpraxis in einem etwa 5 Kilometer von unserer Stammpraxis entfernten Ort angezeigt. Die KV will den Antrag aber noch nicht bearbeiten. Können wir auch ohne KV-Erlaubnis loslegen?
Dr. Karin Hahne, Fachanwältin für Medizinrecht, Frankfurt am Main:
Dr. D. sollte die KV auf die Anmerkungen der KBV mit Stand vom 10. Januar 2007 hinweisen, die auf der Homepage der KBV eingestellt sind. Dort weist die Rechtsabteilung der KBV (Seite 25) darauf hin, dass die Vorschrift des § 24 Ärzte-ZV unmittelbar anwendbar ist, auch wenn ergänzende, untergesetzliche Normen – noch – nicht…
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