EBM-Nr. 01611 doch ohne teuren Kurs abrechnen

Autor: det

Hausärzte haben durch schlichtes Ignorieren einer unsinnigen Fortbildungsverpflichtung deren Aussetzung und künftige Entschärfung erreicht. Rehabilitation nach Vordruck 61 kann vorerst weiter von jedem Hausarzt verordnet und mit 810 Punkten nach EBM-Nr. 01611 abgerechnet werden.

Vor gut einem Jahr trat eine neue Rehabilitations-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft. Seitdem sind für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Muster 61) verordnungsberechtigt: Fachärzte für „Physikalische und Rehabilitative Medizin“ oder Ärzte mit den Zusatzbezeichnungen „Sozialmedizin“ oder „Rehabilitationswesen“ oder Ärzte, die eine fakultative Weiterbildung „Klinische Geriatrie“ oder eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer stationären oder ambulanten Rehabilitationseinrichtung oder die Erstellung von mindestens 20 Rehabilitationsgutachten auch für andere Sozialleistungsträger (im Jahr vor Antragstellung) nachweisen können; darüber hinaus kann die…

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