Ehegatten-Innengesellschaft: Im Scheidungsfall ein scharfes Schwert
Oft sieht die Situation so aus: Ein Ehegatte führt eine Praxis, der andere arbeitet mit – als Sprechstundenhilfe oder Arzthelfer(in). In einigen Fällen kommen finanzielle Beiträge dieses mitarbeitenden Ehegatten hinzu. Bei Trennung und Scheidung stellt sich dann die Frage, ob zwischen den Beteiligten eine „Ehegatten-Innengesellschaft“ gegründet worden ist.
Einen exemplarischen Fall zu einer Ehegatten-Innengesellschaft liefert aktuell das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (vom 7.3.2012, Az.: II-12 UF 235/11). Hier wollte der Ehemann Ansprüche als Mitgesellschafter geltend machen. Dies begründete er u.a. damit, dass er das Medizinstudium seiner Ehefrau, einer Kinderärztin, finanziert hatte.…
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