Eigene Pensionskasse für Helferinnen
Helferinnen, die unter den Tarifvertrag fallen, haben Anspruch gegen ihren Arbeitgeber, ihre Altersvorsorge in der Pensionskasse für Helferinnen, der GesundheitsRente, anzusparen. Das geht aus dem Tarifvertrag für Arzthelferinnen zur betrieblichen Altersvorsorge, der 2002 vom Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen (BdA), von der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen (AAA) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ausgehandelt wurde.
Steuer- und abgabenfrei
Dabei bleibt der Anteil, der per Gehaltsumwandlung in die Altersvorsorge fließt, gleich dem, der auch in eine Direktversicherung investiert werden darf, nämlich vier…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.