Eindeutige Regeln für die ADHS-Therapie
Was der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16. September 2010 beschlossen hat, scheint eigentlich selbstverständlich: Die ADHS-Diagnose darf sich nicht allein darauf stützen, dass ein Kind ein oder mehrere ADHS-typische Symptome aufweist. Nötig sind eine vollständige Anamnese und Untersuchung und klare Diagnosekriterien – z.B. nach DSM-IV.
Kinder- und Jugendärzte sind die Experten für ADHS
Die medikamentöse Therapie mit Stimulanzien wie Methylphenidat darf, so der G-BA, künftig nur noch von „Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen“ eingeleitet werden.
Dazu gehören:
•Kinder- und Jugendärzte
•Kinder- und Jugendpsychiater bzw. -psychotherapeuten
•Neurologen,…
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