EU will Wartezeiten bei Organspenden verkürzen
Die Richtlinie, die spätestens zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umgesetzt werden muss, schreibt u.a. den Mitgliedstaaten vor, einen bestmöglichen Schutz für Lebendspender zu garantieren. Menschliche Organspenden müssen „freiwillig und unentgeltlich“ sein. Allerdings dürften Lebendspendern die mit der Spende verbundenen Ausgaben und Unannehmlichkeiten ausgeglichen werden, so die EU-Parlamentarier. Werbung für Organspenden, die auf einen finanziellen Nutzen abzielt, ist verboten.
National sind Beschaffungsorganisationen und Transplantationszentren zu genehmigen, Berichtssysteme für schwerwiegende Nebenwirkungen einzurichten sowie die Daten zu Transplantationsresultaten…
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